Autoverkauf melden: Zulassungsstelle und Versicherung
Solange ein verkauftes Fahrzeug auf Sie zugelassen ist, laufen Zulassung und Versicherung unter Ihrem Namen weiter. Zwei Mitteilungen schaffen Klarheit: eine an die Zulassungsbehörde und eine an Ihre Kfz-Versicherung. Unser PDF enthält beide, ausgefüllt mit den Daten aus dem Vertrag.
Die Mitteilung an die Zulassungsbehörde
Wechselt der Halter, müssen der bisherige Halter und der Eigentümer das der Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen. So steht es in § 15 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Die Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Käufer das Fahrzeug bereits umgemeldet hat. Darauf können Sie als Verkäufer aber nicht warten, denn „unverzüglich“ heißt ohne schuldhaftes Zögern.
Die Verordnung nennt, was die Mitteilung enthalten muss:
| Angabe | Im PDF |
|---|---|
| Kennzeichen des Fahrzeugs | Abschnitt „Fahrzeug“ |
| Name, Vorname und vollständige Anschrift des Erwerbers | Abschnitt „Erwerber (Käufer)“ |
| Bestätigung des Erwerbers, dass ihm die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde | Abschnitt „Verkauf und Übergabe“ mit Unterschrift des Käufers |
Viele Zulassungsbehörden nehmen die Mitteilung per Post, per E-Mail oder über ein Online-Formular an. Welcher Weg gilt, steht auf der Website Ihrer Behörde. Bewahren Sie einen Nachweis auf, wann Sie die Mitteilung abgeschickt haben.
Was der Käufer tun muss
Der Käufer muss das Fahrzeug nach derselben Vorschrift unverzüglich bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde ummelden. Dazu braucht er einen Versicherungsnachweis und legt die Zulassungsbescheinigung Teil II vor. Im Vertrag verpflichtet er sich, das spätestens innerhalb einer Woche nach der Übergabe zu erledigen. Diese Frist ist eine vertragliche Vereinbarung, keine Vorgabe der Verordnung.
Die Kfz-Versicherung
Mit dem Verkauf tritt der Käufer an die Stelle des Verkäufers in den Versicherungsvertrag ein. Das regelt § 95 VVG, den § 122 VVG auf die Haftpflichtversicherung überträgt. Für den Beitrag der laufenden Versicherungsperiode haften Verkäufer und Käufer nach § 95 Abs. 2 VVG gemeinsam. Der Käufer kann die übernommene Versicherung kündigen, und zwar mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Periode. Dieses Recht erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausübt (§ 96 VVG). In der Praxis endet der alte Vertrag meist dadurch, dass der Käufer das Fahrzeug mit seiner eigenen Versicherung ummeldet.
Zeigen Sie den Verkauf Ihrer Versicherung an, am besten am Tag der Übergabe. Die zweite Seite der Verkaufsmeldung in unserem PDF ist dafür gedacht. Ergänzen Sie dort Ihre Versicherungsscheinnummer von Hand.
Warum Datum und Uhrzeit im Vertrag stehen
Verstöße im Straßenverkehr werden über das Kennzeichen dem Halter zugeordnet. Steht im Vertrag, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit das Fahrzeug übergeben wurde, können Sie belegen, dass ein späteres Knöllchen oder ein Unfall nicht mehr in Ihre Zeit fällt. Das Feld für die Uhrzeit ist deshalb Teil des Formulars.
Abgemeldete Fahrzeuge
Ist das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, gelten die Mitteilungspflichten bei Halterwechsel nach § 15 Abs. 6 FZV nicht. Wählen Sie im Formular „Abgemeldet“, dann erzeugt der Generator nur den Vertrag. Der Käufer braucht für die Überführung Kurzzeitkennzeichen oder einen Transport.
Grenzen dieses Artikels
Zur Kraftfahrzeugsteuer macht der Artikel keine Aussage. Zuständig ist das Hauptzollamt. Einzelne Behörden und Versicherer haben eigene Formulare und Wege. Maßgeblich ist, was Ihre Behörde und Ihr Versicherer verlangen.
Mehr im Ratgeber
- Übergabe-ChecklisteDer Termin Schritt für Schritt, mit der Liste der Papiere.
- Kaufvertrag ausfüllenWo die Angaben in den Papieren stehen und was das Formular prüft.