Kfzvertrag

Ratgeber

Gewährleistung beim privaten Autoverkauf ausschließen

Veröffentlicht am 13.10.2026 · Gesetzestexte gelesen am 13.10.2026 · Kfzvertrag

Wer als Privatperson ein gebrauchtes Fahrzeug verkauft, kann die Haftung für Mängel im Vertrag ausschließen. Der Ausschluss hat aber Grenzen, die im Gesetz stehen. Dieser Artikel zeigt die Klausel aus unserem Vertrag und erklärt Satz für Satz, warum sie so formuliert ist.

Was ohne Ausschluss gilt

Ein Kaufvertrag verpflichtet den Verkäufer, die Sache frei von Mängeln zu übergeben. Hat das Fahrzeug bei der Übergabe einen Mangel, kann der Käufer Nacherfüllung verlangen und unter weiteren Voraussetzungen den Preis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern. Diese Ansprüche verjähren nach § 438 BGB in zwei Jahren, gerechnet ab der Ablieferung. Das gilt auch zwischen Privatleuten, wenn der Vertrag nichts anderes sagt. Ein Verkäufer, der „gekauft wie gesehen“ nur mündlich vereinbart, hat später Mühe, das zu belegen.

Die Klausel in unserem Vertrag

Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen, und nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Er gilt außerdem nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Fahrzeugs übernommen hat.

Der erste Satz schließt die Haftung für Sachmängel aus. Die folgenden Sätze nehmen heraus, was sich nicht ausschließen lässt. Sie stehen im Vertrag, damit die Klausel nicht mehr verspricht, als das Gesetz erlaubt.

Die Grenzen im Einzelnen

Arglist und Garantie

Nach § 444 BGB kann sich der Verkäufer auf einen Haftungsausschluss nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Wer einen Unfallschaden kennt und ihn verschweigt, haftet also trotz Ausschluss. Dasselbe gilt für ausdrückliche Zusagen: Wer „unfallfrei“ garantiert, muss dafür einstehen. Deshalb trägt der Generator bekannte Schäden in den Vertrag ein und formuliert die Angaben des Verkäufers als Kenntnisstand („nach Kenntnis des Verkäufers“).

Körperschäden und grobes Verschulden

Ein Vordruck, der für viele Verkäufe vorformuliert ist, kann rechtlich als Allgemeine Geschäftsbedingung gelten. Für solche Bedingungen verbietet § 309 BGB in Nummer 7, die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für grobes Verschulden auszuschließen. Eine Klausel, die diese Fälle nicht ausnimmt, riskiert, insgesamt unwirksam zu sein. Darum nennt unser Text beide Ausnahmen ausdrücklich.

Gewerbliche Verkäufer

Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, kann er sich auf einen solchen Ausschluss nicht berufen. Das regelt § 476 BGB. Unternehmer ist auch, wer ein überwiegend beruflich genutztes Fahrzeug verkauft, etwa als Handwerkerin oder Freiberufler. Der Generator ist deshalb nur für den Verkauf von privat an privat gedacht und bietet keine gewerbliche Fassung an.

Was der Ausschluss nicht ersetzt

Grenzen dieses Artikels

Der Artikel gibt den Gesetzestext mit Stand der Abfrage wieder und ist keine Rechtsberatung. Ob eine Klausel im Streitfall hält, entscheiden Gerichte am einzelnen Vertrag. Die Formulierung im Generator wurde nicht anwaltlich geprüft.

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